Sachkundenachweise, die uns berechtigen zu züchten !



Sachkundenachweis für Züchter im CfBrH
Ein Antrag auf einen international geschützten Zwingernamen wird beim
jeweiligen Landesgruppenvorsitzenden gestellt, der diesen an die
Zuchtbuchstelle zwecks Eintragung über den VDH an die FCI weiterleitet.
Der Antragsteller bekommt dieses Sachkundenachweisformular, in dem
die Teilnahmen an kynologischen Veranstaltungen zu den unten
aufgeführten Themen glaubhaft bescheinigt werden.
Folgender Sachkundenachweis ist zu erbringen:
1. Besuch von kynologischen Veranstaltungen zu den Themen:
a: Allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnungen
b: Vorbereitung einer Hündin zur Belegung
c: Versorgung einer trächtigen Hündin
d: Geburtsvorgang
e: Welpenaufzucht
f: Zuchtbestimmungen
g: Genetik
2. Mindestens einmalige Teilnahme an einer Züchtertagung der
entsprechenden Rasse
3. Schriftlicher Test zu den o.g. Themen
Nach bestandenem Abschlusstest, der ebenfalls eingetragen wird, erfolgt
die örtliche Abnahme der Zuchtstätte durch den LG-Vorsitzenden oder
durch einen beauftragten Zuchtwart. Hierbei müssen die räumlichen,
zeitlichen und hygienischen Voraussetzungen für eine Hobbyhundezucht
gegeben sein, die den Anforderungen einer artgerechten Haltung und
Aufzucht von Hunden entsprechen. Die Erteilung eines Zwingerschutzes
beinhaltet die Prüfung dieser Voraussetzungen.
Bei erteilter Genehmigung durch den LG-Vorsitzenden stellt die
Zuchtbuchstelle eine Zwingerschutzkarte des CfBrH für die
entsprechende/n Rasse/n aus. Erst nach Erhalt der Zwingerschutzkarte
des CfBrH ist die Belegung einer Hündin zuchtordnungskonform.
Der Sachkundenachweis und die örtliche Abnahme der Zuchtstätte sind
ebenso wie die weiteren Zuchtbestimmungen des CfBrH auch
Voraussetzung für eine Zucht ohne eingetragenen Zwingerschutz, um die
Eintragung eines Wurfes in das Zuchtbuch des CfBrH zu erzielen.
„Altzüchter“ müssen den Nachweiß erbringen, das sie mindestens alle
zwei Jahre eine kynologische Veranstaltung besucht haben.
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